Besitzen Sie freies Kapital, welches Sie mittel- bis langfristig nicht verwenden werden, dann ist das Kündigungsgeld eine geeignete Festgeld-Anlageform. Anstelle einer vertraglich vereinbarten Laufzeit wird zwischen dem Kunden und der Sparkasse eine Kündigungsfrist festgelegt. Nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Frist wird der frei wählbare Anlagebetrag inklusive der Zinsen ausgezahlt.
Zinsen variabel | 1,50 % p.a. |
Mindestanlagebetrag | 25.000 Euro |
Zuzahlung | Ja, jederzeit |
Teilkündigung | Ja, möglich |
Kündigungsfrist | 42 Tage |
Voraussetzung | Girokonto der Stadtsparkasse Rheine |