Die Kreissparkasse Steinfurt und Stadtsparkasse Lengerich haben am 1. Januar 2026 fusioniert. Die rechtliche Fusion mit der Stadtsparkasse Rheine erfolgt zum 1. August 2026.
Die sogenannte technische Fusion – Zusammenlegung unserer Datenbestände – erfolgt am 24. und 25. Oktober 2026. Ab dann gibt es auch technisch gesehen nur noch eine (neue) Kreissparkasse Steinfurt für den gesamten Kreis Steinfurt.
Hintergründe und Mehwerte
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Der rechtliche Zusammenschluss der Sparkassen ist am 1. Januar 2026 (Lengerich) bzw. 1. August 2026 (Rheine) erfolgt. Zu diesem Datum ändert sich lediglich der Name für Sie als Kunde und Kundin. Ihre Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, Ihre Konten werden wie bisher weitergeführt.
Die Vereinheitlichung der EDV‑Systeme erfolgt mit der sogenannten „Technischen Fusion“ am 24. und 25. Oktober 2026. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für die weitere Kontoführung und Beratung geschaffen. Mit der technischen Fusion wird es für Sie zu Änderungen kommen. Darüber informieren wir die betroffenen Kundinnen und Kunden detailliert. Zusätzlich informieren wir fortlaufend über aktuelle Änderungen zur technischen Fusion hier im Internet.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Rheine:
Sie erreichen vorerst alle Mitarbeitenden einheitlich unter
der E‑Mail‑Adresse „vorname_nachname@sparkasse-rheine.de“. Ab Ende August 2026
erreichen Sie alle Mitarbeitenden unter „vorname.nachname@ksk-steinfurt.de“. E‑Mails
an die alte E‑Mail‑Adresse werden nach Umstellung noch eine geraume Zeit
automatisch weitergeleitet.
Telefonnummern werden nach der technischen Fusion am 24. und 25. Oktober 2026 angepasst. Die zentrale Rufnummer lautet dann 05451 55-0. Die Ihnen bekannten Telefonnummern werden jedoch bis auf Weiteres umgeleitet, so dass Sie uns nach wie vor erreichen.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Alle bekannten Kontaktdaten bleiben unverändert
Grundsätzlich gibt es keine zwingenden Änderungen, welche Sie mit der technischen Fusion vornehmen müssen. Eine Ausnahme stellt der Zahlungsverkehr für Firmenkunden und Vereine (siehe "Infos für Firmenkunden und Vereine") dar. Sie finden alle Fragen und Antworten regelmäßig aktualisiert auf dieser Seite. Zusätzlich informieren wir Sie bei wichtigen Änderungen per Post. Dazu ist es wichtig, dass uns Ihre aktuelle Adresse vorliegt. Bitte überprüfen Sie deshalb unbedingt, ob die hinterlegten Adressdaten von Ihnen aktuell sind. Als Online-Kunde klicken Sie dazu einfach auf den untenstehenden Link. Alternativ können Sie uns telefonisch eine Adressänderung mitteilen.
| Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Rheine: | Adressänderung |
| Für Kundinnen und Kunden Kreissparkasse Steinfurt: | Adressänderung |
| Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich: | Adressänderung |
Nein, es wird aufgrund der Fusion keine Entlassungen geben. Im Gegenteil, ein größeres Haus bietet mehr Sicherheit und mehr Chancen für die Mitarbeitenden. Für Auszubildende werden die Ausbildungsplätze in der Region noch attraktiver. Sie interessieren sich dafür? Dann schauen Sie gerne auf die Seite: https://www.ksk-steinfurt.de/karriere
Konten, Preise und Verträge
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Ihre Sparkassen‑Card (Debitkarte) und Ihre Kreditkarten werden nicht ausgetauscht. Sie bleiben – trotz der aufgedruckten Nummern und Sparkassenbezeichnung – bis zum Ablaufdatum weiterhin gültig. Dann erhalten Sie automatisch eine neue Karte mit Ihrer neuen IBAN. Auch Ihre Geheimzahlen (PIN) ändern sich nicht.
Lediglich bei einzelnen Kundinnen und Kunden ist aufgrund einer Doppelung die Vergabe einer vollständig neuen Kontonummer nötig. In diesem Fall erhalten Sie ebenfalls eine neue Sparkassen‑Card und PIN, welche ab dem 26. Oktober 2026 genutzt werden muss. Darüber informieren wir Sie rechtzeitig schriftlich.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Sie brauchen nichts zu tun. Ihre Konten behalten weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit. Sollten sich aufgrund der technischen Fusion Änderungen ergeben, informieren wir Sie rechtzeitig.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Die IBAN / BIC der Sparkonten und Girokonten werden sich mit der technischen Fusion für alle Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine ändern.
Ab dem 26. Oktober 2026 können Sie diese in Ihrem Online‑Banking einsehen oder bei Ihrem Berater erhalten. Sämtliche Daueraufträge zu Gunsten Ihrer Sparbücher werden automatisch umgestellt. Die Sparbücher bleiben weiterhin gültig und müssen nicht gegen neue getauscht werden.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Ja, sämtliche Verträge und Vereinbarungen bleiben wie gehabt bestehen. Sie müssen nichts unternehmen.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Mit der technischen Fusion kommt es zu einer Änderung der IBAN/BIC für die Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine, welche ab 26. Oktober 2026 zu verwenden ist. Sie müssen jedoch keine sofortige Änderung veranlassen. Auch die alte IBAN kann in einer Übergangszeit für den Zahlungsverkehr genutzt werden und ist z. B. bei hinterlegten Lastschrifteinzügen weiterhin gültig. Bei einzelnen Kundinnen und Kunden ist aufgrund einer Doppelung die Vergabe einer vollständig neuen Kontonummer nötig. Die Mitteilung über die neuen Kontonummern wird rechtzeitig schriftlich erfolgen. Zusätzlich finden Sie diese ab 26. Oktober 2026 in Ihrem Online-Banking sowie auf den Kontoauszügen.
WICHTIG: Bitte nutzen Sie Ihre neue IBAN für den Zahlungsverkehr erst ab 26. Oktober 2026. Eine vorherige Nutzung kann zu Problemen bei der Zuordnung von Zahlungen führen.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Nein, Sie müssen kurzfristig keine Änderung veranlassen.
Wir sorgen dafür, dass alle Abbuchungen, welche über die alte IBAN erfolgen, automatisch umgeleitet werden.
Mit der technischen Fusion erhalten Sie für Ihre Konten eine neue IBAN/BIC. Diese ist ab dem 26. Oktober 2026 gültig und kann nach der technischen Fusion im Online‑Banking eingesehen werden. Bitte verwenden Sie diese ab dem 26. Oktober 2026 für zukünftige Abbuchungsaufträge und stellen Sie bestehende Abbuchungsaufträge ab diesem Datum schrittweise auf Ihre neue IBAN/BIC um.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Die Kontomodelle beider Sparkassen bleiben vorerst wie sie sind. Für die Zukunft optimieren wir einzelne Bausteine und entwickeln einheitliche Kontomodelle.
Alle Preise, zum Beispiel für Ihr Girokonto, bleiben bis auf
Weiteres unverändert. Preisänderungen werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen.
Ab dem 26. Oktober 2026 wird es für alle Kundinnen und Kunden eine neue Kontonummer zur Aufladung der Kreditkarte Basis geben. Wir teilen Ihnen diese rechtzeitig mit. Bitte verwenden Sie ab dem 26. Oktober 2026
ausschließlich die neue Kontonummer, um Ihre Kreditkarte Basis per Überweisung aufzuladen.
Alle Bedingungen für Versicherungen, Kredite, Bausparverträge und Depotverbindungen bleiben gleich. Es gibt keine Änderungen.
Alle bestehenden Verträge behalten Ihre Gültigkeit. Sie müssen nichts veranlassen.
Alle bestehenden Daueraufträge behalten Ihre Gültigkeit. Sie müssen nichts veranlassen.
Online-Banking, Apps und Zahlungsverkehr
BLZ: 40351060, BIC: WELADED1STF
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Rheine:
Bis zur technischen Fusion am 24. und 25. Oktober 2026 verwenden Sie bitte weiterhin die bisherige BLZ: 40350005 und den BIC: WELADED1RHN.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich:
Bis zur technischen Fusion am 24. und 25. Oktober 2026 verwenden Sie bitte weiterhin die bisherige BLZ: 40154476 und den BIC: WELADED1LEN.
Ab 26. Oktober 2026 gilt dann die einheitliche BLZ und BIC der Kreissparkasse Steinfurt für alle Kundinnen und Kunden.
Wichtig: Eine Kombination aus alter IBAN und neuem BIC ist nicht möglich und führt zu einem Fehler. Ebenso kann die neue IBAN nicht mit dem alten BIC eingesetzt werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich die Kombination neue IBAN und neuer BIC.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Rheine:
Bitte benutzen Sie bis zur technischen Fusion (24. und 25. Oktober 2026) weiterhin die Internetseite www.sparkasse-rheine.de. Ab dem 26. Oktober 2026 wird diese Seite automatisch auf die neue Internetadresse der Kreissparkasse Steinfurt umgeleitet. Dort können Sie sich mit den bekannten Zugangsdaten einloggen. Lediglich eine geringe Anzahl von Kundinnen und Kunden bekommt neue Online‑Banking‑Zugangsdaten. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig Post von uns.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich:
Bitte benutzen Sie bis zur technischen Fusion (24. und 25. Oktober 2026) weiterhin die Internetseite www.stadtsparkasse-lengerich.de. Ab dem 26. Oktober 2026 wird diese Seite automatisch auf die neue Internetadresse der Kreissparkasse Steinfurt umgeleitet. Dort können Sie sich mit den bekannten Zugangsdaten einloggen. Lediglich eine geringe Anzahl von Kundinnen und Kunden bekommt neue Online‑Banking‑Zugangsdaten. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig Post von uns.
Hinweis: Anmeldungen im Online‑Banking von unbekannten Geräten erfordern eine zusätzliche Freigabe mit einer TAN. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Gerät als vertrauenswürdig zu speichern. Das Gerät kann danach auch ohne Freigabe bei Anmeldungen genutzt werden. Vor der technischen Fusion gespeicherte Geräte müssen neu gespeichert werden.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
In der Übergangszeit funktionieren Abbuchungen über Online-Shops und das Bezahlen über Online-Bezahlverfahren noch mit Ihrer alten IBAN. Diese sollten Sie jedoch frühestens ab dem 26. Oktober 2026 selbstständig auf Ihre neue IBAN/BIC ändern.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Alle Dokumente bleiben in Ihrem Postfach erhalten.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Nach der technischen Fusion (24. und 25. Oktober 2026) ist es erforderlich, Ihre Sparkassen-App einmalig umzustellen. Hierbei werden Sie beim ersten Aufruf der App nach der Zusammenführung Punkt für Punkt durch die App geleitet. Am grundsätzlichen Aufbau in der App und ihren Funktionen ändert sich nichts. Sollten Sie einen Brief erhalten haben, dass Sie sich einen neuen Anmeldenamen vergeben müssen, nehmen Sie diese bitte zuerst die Änderung vor und starten erst danach den Umstellungsassistenten der S-App.
Wichtig: für die einmalige Umstellung benötigen Sie Ihr App-Passwort der Sparkassen-App. Dieses haben Sie bei der Installation der App selbst vergeben. Wenn Sie dieses nicht mehr kennen, müssen Sie die App deinstallieren und mit den bekannten Online-Banking Zugangsdaten erneut einrichten. Eine Änderung des Passwortes und ein Zurücksetzen
der App durch die Sparkasse ist nicht möglich.
Unser Tipp: Testen Sie bereits beim nächsten Log-in, ob Sie Ihr Passwort noch kennen. Dazu brechen Sie die automatische Anmeldung mittels Touch- oder Face-ID einfach ab und geben Ihr Passwort ein. Ist es Ihnen nicht bekannt, installieren Sie die App bitte neu. Die Anleitung zur Installation finden Sie hier.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Bestehende pushTAN-Verbindungen müssen nach der technischen Zusammenführung (24. und 25. Oktober 2026) nicht neu registriert werden. Sollte die App dennoch nicht funktionieren, fordern Sie bitte innerhalb der App neue Registrierungsdaten an. Nachdem Sie diesen erhalten haben, führen Sie eine erneute Registrierung durch und können im Anschluss wieder wie gewohnt auf Ihre TAN-Verbindung zugreifen.
S‑pushTAN‑App: Passwort vergessen – Zur Anleitung S-pushTAN-App Passwort vergessen · Anleitung |
Kreissparkasse Steinfurt
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Nach der technischen Fusion am 24. und 25. Oktober 2026 ist eine Neuinstallation notwendig.
Bitte deinstallieren Sie die App und richten Sie Ihre Depots
Weitere Informationen und eine Anleitung finden Sie unter neu ein. Wenn Sie auch Depots von anderen Instituten eingerichtet haben, können Sie alternativ nur die betroffenen Depots der Stadtsparkasse Lengerich oder Stadtsparkasse Rheine löschen und neu einrichten. Weitere Informationen und eine Anleitung finden Sie unter: www.ksk-steinfurt.de/s-invest.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Seit dem 16. Januar 2026 ist eine Registrierung für das 3-D Secure Verfahren nur noch über die S-pushTAN App und nicht mehr für die S-ID-Check-App möglich. Die Registrierung erfolgt über www.sparkasse.de/3dsecure.
Am Fusionswochenende ist von Freitag. 23. Oktober bis Sonntag 25. Oktober 2026 keine Registrierung möglich.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Es gibt nur eine Änderung für einige wenige Kundinnen und Kunden. Falls Sie eine neue Kontonummer und damit eine neue Sparkassen-Card erhalten, muss die neue Karte neu in der App bzw. in der Apple Wallet hinterlegt werden.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Alle Konten werden in die Kreissparkasse Steinfurt überführt. Ebenso wird die App Sparkasse über einen Überführungsassistenten auf die Kreissparkasse Steinfurt umgestellt. Für Sie ist dadurch keine Neuregistrierung für Wero erforderlich. Ihre Wero‑Registrierung bleibt erhalten.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Alle Registrierungen/Verknüpfungen in der neuen S‑Vorteilswelt mit PAYBACK bleiben bestehen und werden in die Kreissparkasse Steinfurt automatisch überführt. Somit ist für Sie keine neue Registrierung/Verknüpfung erforderlich. Vom 23. Oktober 14:00 Uhr bis einschließlich zum 26. Oktober 2026 steht die S‑Vorteilswelt aufgrund der technischen Fusion nicht zur Verfügung.
Nach der technischen Fusion loggen Sie sich bitte über dieKreissparkasse Steinfurt in die S‑Vorteilswelt ein. Die bisherigen Leistungen der S‑Vorteilswelt ändern sich nicht für Sie.
WICHTIG: Sollten Sie aufgrund einer Dopplung eine neue Kontonummer sowie eine neue Sparkassen‑Card erhalten, verknüpfen Sie Ihre neue Sparkassen‑Card ab dem 27. Oktober 2026 in der S-Vorteilswelt mit PAYBACK.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Bitte geben Sie diese bis zum 24. und 25. Oktober 2026 noch in den Ihnen bekannten "Altfilialen" ab.
Bis zur technischen Fusion muss die Zahlungsverkehrsbearbeitung noch getrennt laufen. Eine übergreifende Bearbeitung z. B. von Überweisungsträgern mit Kontoverbindung bei der ehemals Stadtsparkasse Rheine (BLZ 40350005) kann in der "alten" Kreissparkasse Steinfurt (40351060) vor technischer Fusion nicht erfolgen.
Bis zur technischen Fusion muss die Zahlungsverkehrsbearbeitung noch getrennt laufen. Eine übergreifende Bearbeitung z. B. von Überweisungsträgern mit Kontoverbindung bei der ehemals Stadtsparkasse Lengerich (BLZ 40154476) oder Stadtsparkasse Rheine (BLZ 40350005) kann in der „alten“ Kreissparkasse Steinfurt (40351060) vor technischer Fusion nicht erfolgen.
Am Fusionswochenende sowie in der darauffolgenden Woche steht der Finanzplaner für alle Kundinnen und Kunden beider Sparkassen nicht zur Verfügung. Danach werden die Einstellungen automatisch übernommen.
Sie kennen die Vorteile des Finanzplaners noch nicht? Dann am besten gleich aktivieren.
Firmenkunden und Vereine
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Die Zahlungen werden automatisch umgeleitet. Erteilte Lastschriftmandate bleiben weiterhin gültig. Bei neuen Lastschriftmandaten geben Sie bitte ab dem 26. Oktober 2026 Ihre neue Bankverbindung (IBAN) an. Damit es Schritt für Schritt zu einer Aktualisierung der Datenbestände kommt, verwenden Sie bitte ab dem 26. Oktober 2026 ausschließlich Ihre neue IBAN im gesamten Zahlungsverkehr. Diese finden Sie auf Ihren Kontoauszügen und im Online‑Banking.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Bis zur technischen Zusammenlegung beider Sparkassen behalten Sie Ihre IBAN. Doch auch danach können Sie Ihre Rechnungs- und Briefvordrucke noch aufbrauchen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlungen an Ihre alte IBAN an Ihre neue IBAN weitergeleitet werden. Bei Neuauflage Ihrer Geschäftspapiere denken Sie bitte daran, nur die neue IBAN (und für Zahlungseingänge aus dem Ausland den neuen BIC) sowie die neue Bezeichnung „Kreissparkasse Steinfurt“ zu verwenden.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Haben Sie unsere Banking Software SFirm oder StarMoney im Einsatz, startet beim Aufruf ab dem 26. Oktober 2026 automatisch ein Umstellungsassistent. Dieser führt Sie automatisch Schritt für Schritt durch die nötigen Änderungen.
Wenn Sie die Banking-Software eines Drittanbieters nutzen, müssen die Zugangsdaten ab dem 26. Oktober 2026 neu synchronisiert und i.d.R. in den Stammdaten Ihre neue IBAN/BIC hinterlegt werden. Bitte sprechen Sie bei Fragen den Kundensupport des Software-Anbieters an.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Bis zur technischen Fusion nutzen Sie Ihren EBICS-Zugang wie gewohnt. Erst ab dem 26. Oktober 2026 können Sie Ihre neuen Bankparameter verwenden. Hierzu erhalten Sie im Vorfeld rechtzeitig detaillierte Informationen von uns.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Alle Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Bitte beachten Sie, dass es am Fusionswochende 24. und 25. Oktober 2026 zu Einschränkungen von Girocardzahlungen aller Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt kommen kann und Zahlungen eventuell abgelehnt werden. Kreditkartenzahlungen sind ohne Einschränkungen möglich. Kunden anderer Banken sind nicht von den Einschränkungen betroffen.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Ab dem 26. Oktober 2026 muss die neue IBAN in Ihrem EC-Cash-Terminal hinterlegt werden. Um diese Anpassung kümmert sich die Sparkasse für Sie, wenn Sie Ihr Terminal über die Stadtsparkasse Lengerich erworben haben.
WICHTIG: In allen anderen Fällen ist die Umstellung über Ihren Terminalanbieter zu veranlassen.
In einer Übergangszeit sorgen wir dafür, dass Zahlungen zu Gunsten Ihrer bisherigen Kontodaten an Ihre neue IBAN weitergeleitet werden.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligenStadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Die DATEV wird automatisch über die neuen IBAN informiert.
Wenn Sie Ihre Umsätze über andere Rechenzentren abrufen lassen,
informieren Sie bitte Ihren Steuerberater über Ihre neue IBAN und den
neuen BIC.
Wichtig: Die neue IBAN und der neue BIC dürfen erst ab dem 26. Oktober 2026 eingesetzt werden.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Bitte erfassen Sie alle Zahlungsaufträge bis zum 23. Oktober 2026.
Am Freitag, 23. Oktober 2026 können keine Auslandszahlungsaufträge mehr über das Online-Banking eingestellt werden.
Ebenso ist keine Erfassung von terminierten Aufträgen mit einem Ausführungsdatum nach dem 23. Oktober 2026 möglich.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Anpassungen in Ihrem System ab dem 26. Oktober 2026: Zahlungsverkehrsdateien müssen im Fremdsystem zwingend mit der neuen IBAN/BIC erstellt werden. Bitte hinterlegen Sie die neuen Daten unbedingt in den Auftraggeberdaten. Ansonsten ist eine Einreichung über Ihren Online-Banking Zugang nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die neuen Kontonummern erst ab dem 26. Oktober 2026 gültig sind.
Nutzen Sie diese bereits vor dem 26. Oktober 2026 führt dies ebenfalls zu einem Fehler.
Zur Erläuterung: Dies betrifft die Änderung Ihrer IBAN bzw. des BIC als Auftraggeber. Die IBAN und der BIC Ihrer Kunden bzw. Mitglieder müssen nicht sofort geändert werden. Hier stellen wir sicher, dass Zahlungen auch mit der alten IBAN und dem bisherigen BIC bis auf Weiteres korrekt verbucht werden.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Wir werden uns auch weiterhin für unsere Region engagieren. Die Unterstützung von Kultur, Sport, Sozialem, Bildung und Wissenschaft liegt uns sehr am Herzen. Mit zukünftig über 2,6 Millionen Euro Spendenvolumen sind wir der größte, private Kultur- und Sportförderer in unserer Region. Alle Informationen zu den Unterstützungs-Möglichkeiten und Anträgen finden Sie unter www.ksk-steinfurt.de/engagment oder auf unsere Spendenplattform www.heimatpower.de.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Bitte teilen Sie Ihrem Steuerberater unbedingt rechtzeitig die neue IBAN und den neuen BIC mit und bitten ihn, diese zwingend ab dem 26. Oktober 2026 in den Stammdaten zu hinterlegen. Ab dann können Sie
Lohnzahlungen nur noch dann freigeben, wenn diese mit der neuen IBAN und dem neuen BIC vom Steuerberater erstellt worden sind.
WICHTIG: Vor dem 26. Oktober 2026 ist eine Hinterlegung der neuen IBAN und des BIC noch nicht möglich. Bis zu diesem Datum muss unbedingt noch Ihre alte IBAN und der BIC verwendet werden. Eine Änderung in
den Stammdaten beim Steuerberater ist also zeitnah ab dem 26. Oktober 2026 – aber auf keinem Fall vor dem 26. Oktober 2026 – notwendig.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Stadtsparkasse Lengerich und Stadtsparkasse Rheine:
Erstsignierte Aufträge können nach der technischen Fusion nicht von der zweiten Partei signiert werden. Aufträge müssen daher neu erfasst werden. Wir empfehlen deshalb, noch vor der technischen Fusion am 23.
Oktober 2026 bis 18 Uhr die Zweitsignatur vorzunehmen.
Für Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Steinfurt:
Für Sie ändert sich nichts.
Nein, dies ist nicht unmittelbar nötig. Wir stellen sicher, dass alle Buchungen (Gutschriften und Lastschriften) für die bisherige IBAN in einer Übergangszeit auf die neue IBAN umgebucht werden.
Wenn Ihre Mitglieder und Kunden Ihnen jedoch die neue IBAN mitteilen,erfassen Sie diese bitte damit es schrittweise zur Aktualisierung der Datenbestände kommt.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen bei größeren Datenbeständen auch einen Änderungsservice an. D. h. wir stellen Ihnen im wechselseitigen Austausch eine Datei zur Verfügung, in der die neuen IBAN Ihrer Mitglieder und Kunden (von Kunden der bisherigen Stadtsparkasse Rheine) enthalten sind. Dazu melden Sie sich bitte bei unseren Beraterinnen und Beratern per E-Mail unter ebanking@ksk-steinfurt.de oder telefonisch unter 05451 55-11830.
Sie haben weiterhin Fragen zur Fusion, die hier nicht beantwortet wurden? Sprechen Sie gerne Ihren persönlichen Berater an oder schreiben Sie uns hier eine Nachricht. Wir melden uns bei Ihnen.