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Unsere BLZ & BIC
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Barrierefreiheit

Willkommen in der Internet-Filiale der Stadtsparkasse Rheine.
Alle Menschen sollen die Informationen und Dienstleistungen der Sparkasse gut nutzen können.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Barrierefreiheit der Angebote der Sparkasse.

Diese Seite gibt es auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache:

Die Dienst-Leistungen der Sparkasse in Leichter Sprache

Die Sparkasse bietet viele verschiedene Dienst-Leistungen an.
In Leichter Sprache finden Sie Texte zu den Dienst-Leistungen der Sparkasse.
Diese Texte helfen Ihnen, die Dienst-Leistungen zu nutzen.

Die Informationen sind nach den Regeln des Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz erstellt.

Einlagen-Produkte

Die Sparkasse erklärt Ihnen die Einlagen-Produkte.
Das ist Geld, das Sie der Sparkasse geben. 
Die Sparkasse bewahrt dieses Geld für Sie auf. 
Zum Beispiel auf dem Giro-Konto oder Sparbuch.

Zahlungs-Verkehr

Die Sparkasse erklärt Ihnen den Zahlungs-Verkehr.
So bekommen Sie Geld und bezahlen.
Sie können Geld überweisen. 
Oder Sie bezahlen Sie mit der Sparkassen-Card.

Kredit-Geschäfte

Die Sparkasse erklärt Ihnen die Kredit-Geschäfte.
Ein Kredit ist Geld, das Sie sich leihen.
Sie leihen das Geld von der Sparkasse.
Sie zahlen das Geld in Raten zurück.

Depot-Vertrag

Die Sparkasse erklärt Ihnen den Depot-Vertrag.
Sie wollen Wert-Papiere kaufen.
Dann brauchen Sie ein Depot.
Wert-Papiere sind zum Beispiel Aktien oder Fonds.

Vermögens-Verwaltung

Die Sparkasse erklärt Ihnen die Vermögens-Verwaltung.
Vermögen ist das Geld und die wertvollen Dinge, die jemand besitzt.
Verwaltung heißt, Fach-Leute kümmern sich darum.

Vermittlungs-Geschäft

Die Sparkasse erklärt Ihnen das Vermittlungs-Geschäft.
Es gibt viele Finanz-Produkte von verschiedenen Anbietern.
Die Sparkasse hilft Ihnen, das passende Finanz-Produkt zu finden.

Wie die Sparkasse Barrierefreiheit sicherstellt

Ihre Sparkasse gestaltet ihre Angebote so, dass alle Menschen sie optimal nutzen können. Dafür folgt sie den vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit:

Wahrnehmbar

Ihre Sparkasse gestaltet ihre Inhalte so, dass sie für alle Sinne zugänglich sind. Das bedeutet unter anderem, dass Texte gut lesbar, Bilder mit Alternativ­texten versehen und Videos mit Untertiteln ergänzt sind.

Bedienbar

Die Webseite und Apps Ihrer Sparkasse sind so aufgebaut, dass sie vollständig mit der Tastatur bedient werden können, als Alternative zu Maus oder Touchscreen. Eine übersichtliche Navigation und klar strukturierte Seiten erleichtern es, schnell ans Ziel zu kommen.

Verständlich

Informationen sind einfach und klar formuliert. Auch komplexe Inhalte werden in verständlicher Sprache angeboten, damit jeder den Inhalt nachvollziehen kann.

Robust

Ihre Sparkasse achtet darauf, dass die digitalen Angebote auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfs­technologien einwand­frei funktionieren. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtsparkasse Rheine ist bemüht, ihre Internetseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der [Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882] / [Richtlinie (EU) 2019/882] des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Ihre Sparkasse verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.sparkasse-rheine.de/de/home.html, die App Sparkasse und die S-pushTAN-App in der aktuellen Version.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite https://www.sparkasse-rheine.de/de/home.html, die App Sparkasse und die S-pushTAN-App sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549

Aufgrund der Überprüfung ist Stadtsparkasse Rheine mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Barrieren teilweise vereinbar.

Hinweis: die unten genannten Barrieren sind Beispiele für Stadtsparkasse Rheine. Es handelt sich nicht um eine vollständige Liste aller bekannten Barrieren.

Barriere 1
Der Tastaturfokus wird nicht an jeder Stelle ausreichend hervorgehoben (Erfolgskriterium 9.2.4.7).

Barriere 2
PDF-Dokumente, die vor Juni 2025 erstellt wurden, sind nicht vollständig barrierefrei (Kapitel 10).

Barriere 3
Auf einigen Seiten sind Links teilweise unverständlich (Erfolgskriterium 9.2.4.4).

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstmalig am 15.05.2025 erstellt und zuletzt am 15.05.2025 aktualisiert.

Barriere melden und Kontakt

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.

Kontaktformular Barriere melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Internetseite oder mobile Anwendung der Stadtsparkasse Rheine nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:

Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behinderten­gleichstellungs­gesetzes eingerichtet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Betreiber der Internetseite oder mobilen Anwendung zu erreichen. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.

Ombudstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Beschwerde bei der Markt­überwachungs­behörde gemäß dem Barriere­freiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

URL Marktüberwachungsbehörde

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